Michaels Reisetagebuch - Michael Schubert berichtet in seinem Erfahrungsbericht über schwere Missstände in Graz/Österreich und die unterlassene Hilfeleistung von Deutscher Botschaft, Auswärtigem Amt und Petitionsausschuss

Fragen an das Auswärtige Amt in Berlin

Obwohl ich mich in Graz gleich mehrfach in höchster Not befunden habe, erfuhr ich weder durch die Deutsche Botschaft in Wien noch durch das Auswärtige Amt in Berlin Hilfe. Folgende Fragen wurden am 31. März 2007 an das Auswärtige Amt in Berlin geschickt. Die Fragen wurden von einer guten Bekannten mitformuliert.

Geschäftszeichen: 511-01-542 SH Schubert

Sehr geehrte Frau Birgelen, sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte bis zum 30. April 2007 um präzise Beantwortung unten aufgeführter Fragen. Bitte senden Sie Ihre Antworten -mit Unterschrift versehen- an meine oben genannte Anschrift in Graz:

1. Ist Ihnen bekannt, dass ich den gesamten Winter 2006/2007 und den halben Winter 2005/2006 in einer verschimmelten, unbeheizten Wohnung verbringen musste?

2. In der Tat übersteigt meine Teilzeitbeschäftigung angeblich das Limit, um Sozialhilfe zu beantragen. Das wurde mir jedoch nur mündlich und nie schriftlich mitgeteilt4. Ist Ihnen jedoch bekannt, dass ich einen nicht unerheblichen Anspruch auf Wohngeld/Heizkostenzuschuss habe, den ich nur deshalb nicht bekomme, weil ich keinen unterschriftsfähigen Mietvertrag besitze? 1

Weder Schutz noch Hilfe habe ich durch das Auswärtige Amt in Österreich erfahren! Kein Finger wurde gerührt!

3. Ist Ihnen bekannt, dass ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann, um gegen meinen Vermieter zu klagen, was den fürchterlichen Zustand meiner Wohnung (u.a. marode Stromleitungen, gefährliches Leck am Ofenrohr, feuchte Wände, Schimmelbildung, acht Monate ohne funktionierende WC-Spülung) betrifft und auch nicht, um sich gegen die Behandlung der Behörden und die Vorkommnisse in der »Sigmund-Freud«-Klinik zur Wehr zu setzen?

4. Ist Ihnen bekannt, dass ich in Graz mehrfach versucht habe, Rechtsberatung zu bekommen, diese mir aber nie gewährt wurde, ohne Gründe zu nennen?5

5. Ist Ihnen bekannt, dass selbst, wenn ich einen korrekten Mietvertrag hätte, ich zunächst Gebühren beim Finanzamt in geschätzter Höhe von € 200 zahlen müßte, die ich nicht habe? 2

6. Ist Ihnen bekannt, dass ich zwei Suizidversuche unternommen habe (davon einen in der »Sigmund Freud«-Klinik, weil ich aufgrund meiner finanziellen Situation und aufgrund der Tatsache, dass die Sozialbehörden mir nicht geholfen haben, keinen Ausweg mehr wusste?

7. Sind Ihnen die Vorkommnisse, die ich im November 2005 in der »Sigmund-Freud«-Klinik erleben musste, bekannt (stundenlange ausländerfeindliche Hetze in Verbindung mit Gewalt- und Todesdrohungen)? Ist Ihnen bekannt, dass mir weder Patientenanwaltschaft, Ombudsfrau noch Qualitätsbeauftragte der Klinik in irgendeiner Form geholfen haben, obwohl ich sie immer wieder darum gebeten habe? (Details stehen auf der Webseite).

8. Ist Ihnen bekannt, dass ich -trotz Misshandlung- von der »Sigmund Freud«-Klinik gemahnt wurde/werde, was die Zahlung meiner anteiligen Spitalskosten (ca € 100) betrifft, obwohl die Klinik weiss, dass ich dafür das Geld nicht habe (ich mir aufgrund meiner finanziellen Situation und der von den Behörden unterlassenen Hilfeleistung versucht habe, am Abend des 22. Dezember 2006 das Leben zu nehmen)?
Da sich an meiner finanziellen Situation bis heute nichts geändert hat, bin ich unverändert nicht in der Lage, diese hohe Summe zu zahlen. Da ich mir keinen Anwalt leisten kann, bin ich auch nicht in der Lage mich juristisch zur Wehr zu setzen6.

9. Ist Ihnen bekannt, dass ich als deutscher Staatsbürger wieder zurück in meine Heimat möchte, ich es jedoch aus finanziellen Gründen nicht schaffe und aus dieser Notlage heraus, die Deutsche Botschaft in Wien und dann das Auswärtige Amt in Berlin um Hilfe gebeten habe und bis heute in keiner Hilfe erfahren habe?7

10. Ist Ihnen bekannt, dass ich niemals aus eigener Kraft Österreich verlassen kann, weil mein Girokonto überzogen ist und ich mich strafbar machen würde, wenn ich das Land so einfach verlassen würde?3

11. Besteht seitens des Auswärtigen Amtes für mich die konkrete Möglichkeit der Zahlung eines Darlehens, um nach Deutschland zurückzukehren und dort eine Wohnung zu beziehen?

12a. Welche Gründe hatte die Deutsche Botschaft in Wien, keinen Kontakt mir aufzunehmen, obwohl es zwei Anrufe (zwischen Weihnachten und Silvester 2006) und einen Abschiedsbrief in Verbindung mit meinem Suizidversuch gegeben hat, der am 22.12.2006 an die Wiener Vertretung geschickt wurde?

12b. Welche/r Mitarbeiter/in (Name, Funktion) ist für diese Entscheidung, keinen Kontakt mit mir aufzunehmen, verantwortlich?

13. Welche Person in Ihrer Behörde (Auswärtiges Amt) ist juristisch namentlich für die unterlassene Hilfeleistung von mir verantwortlich? Besteht die Möglichkeit, dass ich eine schriftliche, offizielle Bestätigung dieser Entscheidung samt Unterschrift, Stempel und Widerspruchsaufklärung erhalte?

14. An welche übergeordnete Stelle kann ich mich zwecks einer Beschwerde wenden, wenn Sie mir weiterhin nicht helfen?

15. Besteht die grundsätzliche Möglichkeit eines Widerspruchs (wie bei anderen Behörden auch), wenn Sie mir weiterhin Hilfe verwehren? Falls ja: Warum wurde ich bis heute nicht über mein Widerspruchsrecht aufgeklärt?

16. Ich lebe als EU-Bürger in einem EU-Mitgliedsstaat. Welche Stelle bei der EU können Sie mir nennen, an die ich mich in diesem Fall wenden kann, um um Hilfe und Unterstützung zu bitten bzw. mich zu beschweren?

17. Ist Ihnen der körperliche Gesundheitszustand von mir bekannt? Falls nicht: Haben Sie Interesse, darüber etwas zu erfahren?

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Ihre Antworten und eventuellen Nicht-Antworten auf meiner, Ihnen bekannten Webseite veröffentlicht werden. In Erwartung Ihrer Zuschrift verbleibe ich mit freundlichen Grüßen ...

Aktuelle Änderungen nach Versand des Briefes:
1 Seit August 2007 erhalte ich Wohngeld.
2 Die Gebühren waren nicht so hoch wie befürchtet und wurden im Juli 2007 von der Pfarre Schutzengel gezahlt.
3 Nach der Wohngeldzahlung (Aug '07) ist mein Konto wieder ausgeglichen; Ersparnisse habe ich trotzdem nicht.
4 Erst zwei Jahre(!) nach mündlicher Antragstellung erhielt ich den schriftlichen Bescheid.
5 Auch Verfahrenshilfe/Prozesskostenbeihilfe habe ich beantragt. Diese wurde abgelehnt ohne eine Begründung zu liefern. 6 Die Mahnungen hörten auf; offenbar scheute sich die Klinik nach der Misshandlung vor Gericht zu ziehen.
7 Mir wurde eine Fahrkarte in eine Obdachlosenunterkunft als "Hilfe" offeriert.


Obwohl diese Fragen sowohl per E-Mail als auch per Brief an das Auswärtige Amt geschickt wurden, hat es bis heute keinerlei Antwort gegeben - auf keine einzige der Fragen! Stattdessen antwortet Frau Tina Herrmann auf eine Frage, die ich gar nicht gestellt habe. Sie verweist auf Artikel 7 Abs. 1 des Deutsch-Österreichischen Abkommens über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege. Darin heißt es, dass wenn ein hilfsbedürftiger Staatsangehöriger, der die Absicht hat, nach Deutschland zurückzukehren, der Aufenthaltsstaat (Österreich) die Kosten der Reise und des Transports des Hausrates bis zur Grenze des Heimatstaates (Deutschland) zu tragen hat.

Und was passiert dann an der Staatsgrenze? Diese wichtige Frage ließ Frau Herrmann gänzlich unbeantwortet.

Auswärtiges Amt und Deutsche Botschaft hätten mir in dieser existenzbedrohenden Situation helfen müssen! Doch auch hier bin ich ohne finanzielle Mittel nicht in der Lage, mich juristisch zu wehren. Das ist den Verantwortlichen natürlich aufgrund dieses Berichts bekannt und wird entsprechend ausgenutzt. Mit Anwalt wäre ich jetzt nicht in dieser Verfassung/Situation.